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allgmeine Geschädtsbedingungen

Lieber Reisegast,

Sie haben sich entschlossen, eine TRD-Reise zu buchen. Wir haben alles bestens vorbereitet, damit Sie den Urlaub machen, auf den Sie sich schon das ganze Jahr gefreut haben. Dazu aber gehören klare Reisebedingungen, die Sie vor Abschluß einer Buchung unbedingt zur Kenntnis nehmen sollten.

1. Anmeldung/Reisebestätigung

1.1
Durch die Buchung werden die Resebedingungen als verbindlich anerkannt. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Rechtsverbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

1.2
Mit Ihrer Reiseanmeldung, auf Grundlage unserer Prospekte, bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Dortmund zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/-Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.3
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des
Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1
Bei Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in bar. Sie beträgt 10 % des Reisepreises, mindestens
jedoch € 30,–, höchstens € 255,– pro Pers.

2.2
Im Gegenzug wird Ihnen ein Reisepreissicherungsschein im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB ausgehändigt
bzw. befindet sich dieser auf der schriftlichen Reisebestätigung, die Sie wenige Tage nach Anmeldung erhalten. Den restlichen Reisepreis zahlen Sie 2 Wochen vor Abreise, wenn Sie Ihre Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro abholen.

2.3
Bei Direktinkasso wird der Reisepreis 3 Wochen vor Reisebeginn – bei späterem Vertragsabschluss sofort – fällig, worauf die Reiseunterlagen unverzüglich übersandt werden.

2.4
Sollten Sie als Anmelder Ihre Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten, so
benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Wird die Reise mangels Eingangs der Reisedokumente nicht angetreten, so gilt dies als kostenpflichtiger Rücktritt. TRD-Reisen ist zur Leistung erst dann verpflichtet, wenn der volle Reisepreis eingegangen ist. Zahlungsverzug durch Sie oder durch Ihr Buchungsbüro berechtigt uns zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz.

3. Leistungen, Preise

3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren
Prospekten u. aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Alle Preise verstehen
sich in Euro.

3.2
Preise für Busreisen verstehen sich ab allen TRDAbfahrtsorten (siehe Seite 5, Katalogausgabe NRW)
Gruppenpreise bei Transferfahrten: Gruppen ab 10 Personen werden gegen einen Aufpreis am Abfahrtsort Ihrer Wahl abgeholt.

3.2.1
Gepäckbeförderung Busreisen
Bei Busreisen ist das Reisegepäck auf einen Koffer pro Person beschränkt. Dabei darf ein Gewicht von 20 kg nicht überschritten werden. Sportgeräte, Kinderwagen oder andere Ausrüstungen können nur in Ausnahmefällen (gegen Aufpreis) befördert werden. Da die Koffer in einigen Fahrzeugen gestapelt werden müssen, sollten sie so beschaffen sein, dass sie einem gewissen Druck standhalten. Zerbrechliche Gegenstände verpacken Sie bitte so, dass sie keinen Schaden nehmen können. In
diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

3.2.2 Platzwünsche
Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie für eine bestimmte Platznummer kann allerdings nicht gegeben werden.

Raucher/Nichtraucher
Bei allen Reisen gilt grundsätzlich Rauchverbot.

3.2.3 Fahrplan
Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie den Fahrplan, in dem auch die Rückfahrzeiten ab Urlaubsort angegeben sind. Dennoch müssen Sie sich einen Tag vor Antritt der Rückreise bei der örtlichen Reiseleitung wegen eventueller Abfahrtzeitverschiebungen erkundigen. Unterbleibt dies, übernehmen wir keine Haftung für die ordnungsgemäße Rückbeförderung. Alle daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Soweit bei Busreisen Rückkunftszeiten für die Heimatorte genannt sind, verstehen sich diese nur als Richtzeiten. Größere Verspätungen lassen sich bei straßengebundenen Fahrzeugen nicht ausschließen. Ebenso kann es infolge von Fahrzeugpannen zu größeren
Verspätungen kommen. Bei Inanspruchnahme des Haustürservices (Genießerkatalog) bleiben Sie bitte
am Abreisetag so lange am Telefon, bis der Transferservice an Ihrer Haustür steht. Wegen möglicher Zeitverschiebungen, möchten wir Sie (auch sehr kurzfristig) verständigen können.

3.2.4 Busreise: Beförderungsleistungen
Die Beförderung erfolgt auf Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmen, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

Fahrtroute
Im Ferienzielverkehr wird in der Regel der kürzeste Weg gewählt. Soweit nicht konkret beschrieben, bleiben die Wahl der Fahrtroute, Einteilung von Pausen und die Reihenfolge der Ausstiegsstellen dem Veranstalter vorbehalten. Um die Anzahl der Zustiegs -und Ausstiegsstellen und damit verbundene Fahrzeitverlängerungen zu reduzieren, ist bei verschiedenen Reisen in Richtung Italien, Österreich, Slowenien und Kroatien ein Umstieg bzw. Buswechsel in Oberbayern erforderlich. Es bleibt auch vorbehalten, die Anfangsstrecken und die Endstrecken in den Zielgebieten als Transfers mit örtlichen
Busunternehmen zu fahren.

3.4
Preise für Flugreisen beinhalten den Hin- und Rückflug, Transfer Flughafen-Hotel-Flughafen, Sicherheitsgebühren, Steuern und Kurtaxe, Bordverpflegung und 20 kg Freigepäck.

3.4.1 Gepäckbeförderung Flugreisen
Es werden 20 kg pro Gast fei befördert. Zustellungsverzögerung bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung einer Haftung der Fluggesellschaft.

3.5 Unterbringung/Verpflegung
Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Die Vollpension beginnt am 1. Tag mit dem Mittagessen oder dem Abendessen. Sie endet mit dem Frühstück oder dem Mittagessen. Bei Halbpension werden im allgemeinen das Frühstück und das Abendessen gegeben. Bei Auslandsreisen erwartet Sie in der Regel landesübliche Kost. Bei Rundreisen wohnen Sie in gutausgesuchten, meist jahrelang erprobten Hotels. Bedenken Sie aber bitte, dass nicht in allen Orten, die sehenswert sind, Luxusherbergen zur Verfügung stehen. Einzelzimmer bedingen einen Zuschlag,
der unter der jeweiligen Preistabelle angegeben ist. Im allgemeinen erfolgt die Unterbringung in 2-Bett-
Zimmern (manche Grundpreise basieren jedoch auf Unterbringung in 3-Bett- Zimmern oder 4-Bett Appartements). Bei Zwischenübernachtungen besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer oder Gruppenunterschiede. Bei Rundreisen können wegen großer Nachfrage nicht immer alle Wünsche nach Einzelzimmern erfüllt werden. Sollte es vorkommen, dass das Ihnen bestätigte Einzelzimmer an manchen Tagen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, erstattet der Reiseleiter bzw. der Veranstalter den dafür bezahlten Betrag in anteiliger Höhe. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir weitere Ansprüche nicht gelten lassen können. Ebenso weisen wir darauf hin, dass Einzelzimmer, obwohl sie mehr kosten, qualitativ oft weniger gut sind als Doppelzimmer. Dreibettzimmer, Vierbettzimmer Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Kategorie grundsätzlich Doppelzimmer mit einem Zustellbett bzw. Doppelzimmer mit 2 Zustellbetten geboten werden, es sei denn, dass sich aus der Beschreibung etwas anderes ergibt.

Ferienwohnungen/Appartements
Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser sind in der Regel im Reisepreis eingeschlossen. Falls nicht, ist dies besonders im Katalog erwähnt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Jeder Gast ist verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar oder Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich außerdem, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit (Kaution) für eventuelle Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden. Wir empfehlen Ihnen, die Inventarliste vor Unterschrift
genau zu überprüfen. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter oder seinen Beauftragten (Adresse der Schlüsselübergabe).
Wenn Ihr berechtigtes Abhilfeverlangen keinen Erfolg hat, setzen Sie sich bitte mit unserer örtlichen
Reiseleitung oder direkt mit TRD-Reisen (ggf. telefonisch) in Verbindung.

3.6 Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Wir bemühen uns, Ihren Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog sind, z.B. EZ mit Meerblick, Bad, Balkon usw. nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters, z. B. über den Katalog hinaus, abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.

3.7
Aufenthaltsverlängerungen sind nur nach vorheriger Rückfrage beim Veranstalter möglich. Bei Zusage sind die Kosten der Verlängerungswoche im Voraus zu entrichten. Hinzu kommt eine Umbuchungsgebühr von € 10,– pro Person und eventuelle Telefon- bzw. Telegrammgebühren.

3.8 Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen
Falls der Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung wählt bzw. auf die vermittelten Leistungen verzichtet, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

3.9 Kinderermäßigung
Die prozentualen Kinderermäßigungssätze sind bei jedem Zielgebiet angegeben und gelten auf den Gesamtreisepreis (Basis Doppelzimmerpreis). Von Ausnahmen abgesehen, die besonders erwähnt sind, können die Ermäßigungen grundsätzlich nur eingeräumt werden, wenn die Unterbringung mit einem Zustellbett im Doppelzimmer zusammen mit 2 vollzahlenden Personen erfolgt. Kosten für das Versicherungspaket sind auch für die Kinder in voller Höhe zu bezahlen.

4. Parkdeckservice Dortmund

Sie mieten einen Standplatz. Das Abstellen des Fahrzeugs nebst Inhalt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dass schuldhaftes Verhalten vorliegt.

5. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden
unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.

c) Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag
zurück treten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 5 g) gilt entsprechend.

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.

e) Der Reiseveranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgabenund Wechselkursanteil
konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

f) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5 e) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

g) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

h) Die Rechte nach Ziffer 5 g) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

i) Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste: Ab dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identitäte des
wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie im Internet.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Rücktritt von den Reisen
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten können, beträgt die Stornogebühr, ganz gleich aus welchen Gründen, bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Einzelreisepreises, mindestens jedoch € 26,- (bei Tagesfahrt € 11,-).

Bei kurzfristigerem Rücktritt:

29 – 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
14 – 7 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
6 – 2 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises.
Bei Abmeldung 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt berechnen wir 90 % des Umsatzverlustes. Bei Tagesfahrten erfolgt keine Gutschrift. Hierbei ist es unerheblich, ob die gesamte Gruppe oder nur einzelne Teilnehmer zurücktreten. Die Stornogebühr wird jeweils pro Person berechnet. Wir empfehlen die Versicherungspakete der ELVIA.

6.2 Besondere Rücktrittsbedingungen
Für Musicalprogramme bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltungen (Konzerte,
Festspiele, Opern, Sportveranstaltungen etc.) beinhalten, sind Umbuchungen in der Regel nicht möglich.
Es gilt die übliche Stornogebühr. Zuzüglich ist aber in jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis zu bezahlen. Wir empfehlen also dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Preise entnehmen Sie bitte der ELVIA-Anzeige im aktuellen Katalog. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf € 25,– je Person festgelegt. Wird der Versicherungsfall
durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens jedoch € 25,– pro Person. Die ausführlichen Versicherungsbedingungen werden Ihnen im Reisebüro ausgehändigt bzw. sind in den ausführlichen Reisebedingungen der Sommerkataloge ausgedruckt.

6.3 Rücktrittsbedingungen für Kreuzfahrten
a) des Veranstalters nicko tours:
bis 50 Tage vor Reisebeginn 4% (mind. € 50,- pro Pers.)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 75%
am Reisetag oder Nichtantritt 100% des Reisepreises

b) des Veranstalters Transocean-Tours Bremen:
bis 50 Tage vor Reisebeginn 4%
49.-30 Tag vor Reisebeginn 10%
29.-22. Tag vor Reisebeginn 30%
21.-15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

bei Rücktritt von Landausflügen:
vom 14. Tag bis Reiseantritt 20% des Ausflugspreises
ab Reiseantritt 50% des Ausflugspreises.
Bei allen Stornogebühren bleibt es Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den genannten Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

6.4 Umbuchungen
Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung vor. Dafür berechnen wir Ihnen bis 30 Tage vor Reiseantritt (bei Ferienzielreisen mit Bus oder PKW) bzw. bis 45 Tage vor Reiseantritt (bei Rundreisen ab 6 Tage Dauer) € 10,– pro Person. Die Umbuchungsgebühr für Flugreisen (soweit möglich) nur bis 22 Tage vor Reisebeginn. Bearbeitungsgebühr pro Person € 30,–.
Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtsortes und der Unterkunft. Änderungen nach den vorgenannten Fristen sind nur als Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen, wie z. B. Buchung einer Verlängerungswoche bei einer Ferienzielreise.

6.5 Ersatzperson
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen (Sonderregelung Flugreisen). Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens € 10,– zu verlangen (für Flugreisen gilt 6.3). Der Anmelder und die Ersatzperson haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

7. Kündigung oder Reiseabsage durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschl. der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter kann jederzeit vor Reiseantritt zurücktreten, wenn durch Konkurs eines Leistungsträgers die Durchführung der Reise deshalb für den Reiseveranstalter ein Überschreiten
der wirtschaftlichen Opfergrenze – bezogen auf die Reise – bedeuten würde. Der Anmelder erhält in
diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, dass er von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

7.2 bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bzw. der in der Programmbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
Bis 2 Tage vor Reiseantritt bei Tagesfahrten bzw. 1 1/2 Tagesfahrten ohne Hotelarrangement.
In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. In Einzelfällen behält sich der Veranstalter vor, auch unterbesetzte Fahrten (unter 20 Personen) durchzuführen. In diesen Fällen bleibt vorbehalten, die Reisedurchführung, falls als Leistung aufgeführt, ohne Stewardess-/Stewardbegleitung durchzuführen.

7.3 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende, als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und die sich dadurch für die Durchführung ergebende Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung muß von einer offiziell dazu berufenen Behörde (z. B. Auswärtiges Amt oder Gesundheitsamt) schriftlich bestätigt sein. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der
Reisende zu tragen.


8. Versicherungen

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Auszug aus den allgemeinen Bedingungenfür die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV)
– ELIVA-Versicherung –
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingunge die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus einem der folgenden Gründe:

8.1 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger oder, wenn die Reise für zwei Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist;

8.2 Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;

8.3 Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;

8.4 Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in b) genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.

8.5 Bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.

8.6 Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird – soweit nicht anders vereinbart – mit 20 % des Reisepreises festgelegt, mindestens € 25,– pro Person.

Versicherungspakete

Busreise-Vollschutz-Paket ohne Auslands-Krankenversicherung
Busreise-Vollschutz-Paket mit Auslands-Krankenversicherung
Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung für Busreisen und Flugreisen lt. TRD-Reisekatalog (Geltungsbereich Deutschland und Europa)

Die ausführlichen Versicherungsleistungen können im Reisebüro eingesehen werden. Mit der Reisebestätigung bzw. mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre Versicherungspolice.

Eventuelle Ansprüche sind direkt bei der Versicherung geltend zu machen:
ELVIA-Reiseversicherungen
Schadenabteilung,
Ludmillastraße 26,
81543 München.

In Notfällen (Rücktransportkosten etc.) wenden Sie sich bitte an

ELVIA-Assistance in München,
Tel. 089/473030.

9. Haftung

9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung

9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog angegebenen Reisedienstleistungen

9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

9.1.5 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen etwas anderes ergibt. Ob ein Verschulden vorliegt, beurteilt sich nach den Vorschriften des BGB. Für die Schiffsreisen, bei denen der Veranstalter lediglich Agent ist, bleibt die Haftung der veranstaltenden Reedereien unberührt.

9.2 Bei Orts- und Hotelbeschreibungen sind nur die in unserem Katalog veröffentlichten Texte maßgeblich.Auf Angaben in Hotel oder Ortsprospekten nehmen wir keinen Einfluss und können deren Richtigkeit nicht überprüfen. Sollten sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Prospektes wesentlich ändern, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren.

9.3 Gewährleistung

9.3.1 Dem Reisenden stehen Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die u.a. sinngemäß folgendes besagen: Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

9.3.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

9.3.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Das gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.3.4 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit
1. ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder
2. wir für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.3.5 Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100,– bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser € 4.100,– übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungspaketes (siehe Anzeige ELVIA Versicherung).

9.3.6 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt
werden und in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet werden (z. B. Anschlussausflüge,
Sportveranstaltungen etc.) Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge etc. sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.

9.3.7 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns hierauf berufen. Bei Flugreisen erfolgt die Beförderung auf Grundlage der Bedingungen der eingesetzten Flugunternehmen.

9.3.8 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt
wurden, z. B. Beförderungen im Fluglinienverkehr, für die ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt ist. Hier haftet nicht TRD, sondern das befördernde Unternehmen. Gleiches gilt bei Schiffsreisen, für die TRD lediglich als Agent tätig ist. Hier haftet die Reederei gemäß ihren
Passagierbedingungen.

9.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandung

9.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

9.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier) und (ggfs. telefonisch) an den Reiseveranstalter. Die Telefonnummer finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Bei nicht gruppengerechter Unterbringung lassen Sie sich bitte in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung darüber aushändigen, die auch von der Rezeption des Unterbringungshauses unterzeichnet ist. Nur bei Vorhandensein einer solchen schriftlichen Bestätigung können wir eine Prüfung etwaiger 
Beanstandungen vornehmen. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen
ihm Ansprüche nicht zu.

9.4.3 Reiseleiter sind ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Sie
sind jedoch nicht befugt, für den Veranstalter irgendeine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.

10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen, haben Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise TRD-Reisen gegenüber geltend zu machen. Dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und TRD Reisen Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist ausgeschlossen. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen. Solche Ansprüche sind direkt an den Veranstalter zu richten.

11. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen

Bitte beachten Sie die im Katalog gegebene Information über erforderliche Visa bei einzelnen Reisen. Für
Einreise in EGLänder und Slowenien/Kroatien reicht der gültige Personalausweis. Um unnötige Aufenthalte an den Grenzen zu vermeiden, empfehlen wir allen unseren Reisegästen, sich einen Reisepass ausstellen zu lassen. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Beachten Sie bitte alle Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro unterrichten, denn jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften eingehalten werden. Alle Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Wir haften nicht für die rechzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sein denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder Ihrerseits nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb nicht reisen können, werden Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belastet. Erkundigen
Sie sich bitte in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der 
Personalausweis genügt und achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer hat. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

12. Allgemeine Hinweise

Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische
Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler,
Herde, Kühlschränke etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung. An der Adria kann es im Laufe der Saison zu verstärkter Algenvermehrung, dem sogenannten „Meeresblühen“ kommen, das, obschon für den Menschen unschädlich, das Badevergnügen einschränkt oder gelegentlich auch unmöglich macht. Es handelt sich dabei um einen natürlichen Vorgang, der in den meisten Jahren nur kurz oder an wenigen Stellen auftritt, in manchen Jahren jedoch eine größere Ausbreitung und Dauer erfährt. In der frühen Vor- und späten Nachsaison entscheiden Hotelunternehmen oft kurzfristig über die Öffnung bzw. Schließung ihrer Objekte, so dass nach Ankunft im Ferienort ein Umzug in oder aus der gebuchten Unterkunft notwendig werden kann. Wir weisen darauf hin, dass Schwimmbecken und Hallenbäder während bestimmter Zeiten geschlossen sein können. Dies wird oft
kurzfristig von der Hotelleitung entschieden. In südlichen Ländern kann es gelegentlich zu Ausfällen
oder Rationierungen in der Wasser- bzw. Stromversorgung kommen. Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen mit der Unterbringung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren Reiseleiter. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Ein eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand Der Reisende kann TRD-Reisen nur an deren Sitz, Dortmund, verklagen. Für Klagen von TRD-Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von TRD-Reisen maßgebend. Für Druckfehler wird nicht gehaftet!

Veranstalter:
TRD-Reisen
Fischer GmbH & Co. KG Dortmund
(Tel. 0231/57 58 2-0) in Verbindung mit anderen Leistungsträgern. Leistungsbeschreibungen, für die
TRD-Reisen nicht als Reiseveranstalter auftritt, sind als solche gekennzeichnet:

Dies gilt für die Firmen:
Weilke-Touristik, Greven
LMS-Reisen, Reken